Jeder braucht ein Stück vom Kuchen: Charta für eine gerechte Sozialpolitik
Jeder soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben und Verantwortung übernehmen können.
"Das Auge kann nicht zur Hand sagen: Ich bin nicht auf dich angewiesen. Der Kopf kann nicht
zu den Füßen sagen: Ich brauche euch nicht. Im Gegenteil, gerade die schwächer scheinenden
Glieder des Leibes sind unentbehrlich.“
(Die Bibel, 1 Korinther 11, 21-22)
Jeder Mensch hat ein Recht auf Beteiligung. Wir bejahen die Vielfalt von uns Menschen. Deshalb wehren wir uns gegen jede Form von Ausgrenzung. Eine soziale Gesellschaft fördert die Eigeninitiative und stärkt die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen.
Konkret heißt dies:
- Inklusion bedeutet, dass alle Menschen sich an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können. Dieser Prozess umfasst nicht nur die Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderungen, sondern betrifft zum Beispiel auch Kinder und Familien, zugewanderte, alte, pflegebedürftige und arme Menschen.
- Die Menschen wollen sich aktiv an der Lösung ihrer Probleme beteiligen. Wir erleben in der Arbeit vor Ort, dass die meisten betroffenen Menschen engagiert sind, ihre Lage zu verbessern. Nur wenn wir diese aktive Betroffenenbeteiligung nutzen, wird es zu einer nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Situation kommen.
- Einseitige Handlungsanweisungen und die Androhung von Sanktionen helfen nicht. Bei gemeinnützigen Hilfsangeboten und bei staatlicher Existenzsicherung brauchen wir eine Kultur der Wertschätzung und der Ressourcenorientierung.
- Arbeit ist ein zentrales Element gesellschaftlicher Teilhabe. Langzeitarbeitslose Menschen müssen erleben, dass sie mit ihren Fähigkeiten gebraucht werden.
Armut und soziale Ungleichheit bekämpfen.
„Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein.“
(Die Bibel, 5. Mose 15,4)
Armut wird verdrängt und verharmlost. Arbeitslosigkeit ist das bei weitem größte Armutsrisiko. Auch Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Geringqualifizierte sind überdurchschnittlich von Armut betroffen.
Konkret heißt dies:
- Die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) ist nicht ausreichend. Sie muss bedarfsgerecht gestaltet werden.
- Die Grundsicherung soll eigentlich das letzte Netz sein. Für Alleinerziehende und Erwerbstätige, die von ihrem Einkommen nicht leben können, müssen andere Instrumente gefunden werden. Der Mindestlohn muss erhöht werden.
- Bezieher von Grundsicherung im Alter sollten aus einer privaten oder betrieblichen Rente einen Sockelbetrag zusätzlich zur Grundsicherung behalten dürfen.
- Die verschärften möglichen Sanktionen für Leistungsberechtigte bis zum 25. Lebensjahr müssen aufgegeben werden.
- Oft stehen Menschen mit einem niedrigen Einkommen chancenlos im Wettbewerb um Wohnraum. Dies gefährdet den sozialen Frieden. Wohnraum muss genügend vorhanden und für alle bezahlbar sein.
Mit Bildung fängt Gerechtigkeit an.
„Die Lippen der Gerechten lehren heilsame Dinge.“
(Die Bibel, Sprüche 10,32)
Gleiche Bildungschancen sind der Schlüssel für eine gerechte Gesellschaft. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg bestimmen.
Konkret heißt dies:
- Der quantitative und qualitative Ausbau von Kindertageseinrichtungen muss für Kinder aller Altersstufen forciert werden.
- Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen mehr Unterstützung zur Finanzierung von Schulmaterial und Schulveranstaltungen erhalten.
- Schülerinnen und Schüler werden je nach individuellen Bedarfen persönlich betreut.
- Der Anteil von Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien und solchen mit Migrationshintergrund in der Sekundarstufe II muss messbar gesteigert werden.
- Junge Menschen sollen zu einem Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung je nach individuellen Fähigkeiten hingeführt werden.
- Die Ausweitung und Absicherung der Schulsozialarbeit und eine Verknüpfung mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in Trägervielfalt ist weiter geboten.
Jedes Alter hat andere Bedürfnisse – niemand darf übersehen werden.
„Ein freches Volk, das nicht Rücksicht nimmt auf die Alten und die Jungen nicht schont.“
(Die Bibel, 5. Mose 28,50)
Jede Generation hat andere Bedürfnisse. Aufgabe einer sozialen Gesellschaft ist es, auf diese soweit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Dabei dürfen die Bedürfnisse der Generationen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Konkret heißt dies:
- Junge Familien sollen sich ohne materielle Nachteile für Kinder entscheiden können. Dafür brauchen wir den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und die qualifizierte Begleitung der Kinder in kleineren Gruppen als bisher.
- Prekäre Berufsbedingungen, insbesondere durch nicht oder gering bezahlte Praktika, erschweren jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben. Befristungen und Teilzeitverträge müssen reduziert werden.
- Die demografische Entwicklung führt zu einer Ausdünnung des ländlichen Raums. Das darf nicht einhergehen mit einer Ausdünnung der sozialen Angebote für die Landbevölkerung.
- Die Rentenaltersgrenze muss flexibilisiert werden. Menschen sollen bei guter Gesundheit länger berufstätig bleiben oder mit finanziell fairen Regelungen vorzeitig in Rente gehen können.
- Jeder hat ein Recht auf würdige Pflege. Deshalb muss zukünftig mehr Zeit für den einzelnen Pflegebedürftigen und die eigentliche Pflege bleiben.
Unsere Gesellschaft hat die Kraft, Schutzbedürftige aufzunehmen.
„Für Einheimische und für Fremde, die dauernd bei euch leben, gilt das gleiche Gesetz.“
(Die Bibel, 2. Mose 12,49)
Deutschland hat stets die Kraft gehabt, Einwanderer aufzunehmen und hat seine humanitäre Verantwortung für geflüchtete Menschen wahrgenommen. Die Zuwanderung von Arbeitskräften liegt im Interesse der Gesellschaft in Deutschland und muss unabhängig von der Flüchtlingsaufnahme gestaltet werden. Andere Kulturen wahrzunehmen und gemeinsam Neues zu gestalten ist ein langfristiger Prozess für die gesamte Gesellschaft. Dabei ist die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren“, so das Bundesverfassungsgericht in 2012.
Konkret heißt dies:
- Für Schutzsuchende sind sichere und legale Zugangswege nach Europa zu schaffen. Schutzbedürftige Menschen aufzunehmen sehen wir als Verpflichtung für jedes europäische Land an.
- Ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren ist zu gewährleisten. Dabei kann eine unabhängige professionelle Asylverfahrensberatung einen wichtigen Beitrag leisten.
- Wir stehen für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander in Anerkennung der Vielfalt aller Menschen. Teilhabe und Chancengleichheit für geflüchtete Menschen sind herzustellen.
- Integration kann nur gelingen, wenn sich die Geflüchteten keine Sorgen um ihre zurückgelassenen Frauen und Kinder machen müssen. Die Einheit der Familie und der Schutz des Familienlebens gehören zu unseren wichtigsten Werten. Der Schutz von Ehe und Familie, der durch das Grundgesetz garantiert wird, muss uneingeschränkt auch für Geflüchtete gelten.
- Spracherwerb und Zugang zum Arbeitsmarkt sind wichtige Instrumente zur gesellschaftlichen Partizipation. Dieses soll umfassend unterstützt werden.
Soziale Arbeit sichert die Zukunft unserer Gesellschaft.
„Wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit; wenn ein Glied geehrt wird,
freuen sich alle Glieder mit ihm.“
(Die Bibel, 1. Korinther 12,26)
Soziale Arbeit sichert den solidarischen Zusammenhalt von Menschen, deren Leben unterschiedlich verläuft. Deshalb braucht unsere Gesellschaft Menschen, die – hauptberuflich und ehrenamtlich – andere unterstützen. Dazu muss Soziale Arbeit wertgeschätzt, verlässlich refinanziert und fair entlohnt werden.
Konkret heißt dies:
- Soziale und pflegerische Arbeit muss vernünftig entlohnt werden. Die Refinanzierung der tariflichen Bezahlung aller Mitarbeitenden muss gesichert sein.
- Der Wettbewerb innerhalb der Sozialbranche darf nicht über die Lohnkosten, sondern muss über die Qualität des Angebots gewährleistet werden. Deshalb fordern wir umgehend einen Tarifvertrag Soziales.
- Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen es ermöglichen, dass ausreichend Vollzeitstellen geschaffen werden können.
- Eine gute und qualifizierte Ausbildung in den sozialen und pflegerischen Berufen schafft eine wesentliche Grundlage für die Soziale Arbeit und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.
- Freiwilligenarbeit ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Sie braucht gute Rahmenbedingungen und verdient Anerkennung.
Eine starke Sozialwirtschaft ist ein Gewinn für unsere Wirtschaft.
„Sorge für ihn, und wenn du mehr für ihn brauchst, werde ich es dir bezahlen.“
(Die Bibel, Lukas 10,35)
Im Bereich der Sozialwirtschaft arbeiten in Niedersachsen 11,4 Prozent aller Beschäftigten und tragen damit erheblich zur Wertschöpfung im Land bei. Eine Förderung der Weiterentwicklung und Innovation der Sozialwirtschaft ist nicht nur zur Sicherung der Beschäftigung von großer Bedeutung, sondern stärkt den Wirtschaftsstandort Niedersachsen als Ganzes. Nur wo die soziale Infrastruktur funktioniert, ist wirtschaftliche Prosperität dauerhaft möglich.
Konkret heißt dies:
- Unsere Gesellschaft lebt von dem Grundgedanken, dass soziale Aufgaben gemeinnützigen Trägern der Zivilgesellschaft übertragen werden (Subsidiaritätsprinzip). Bedürftige Menschen dürfen nicht Mittel zum Zweck des Gelderwerbs werden. Dieses wesentliche Fundament unserer sozialen Gesellschaft ist immer wieder neu zu bekräftigen und in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
- Soziale Innovation muss, ähnlich wie in anderen Wirtschaftsbereichen, aktive Unterstützung finden.
- Die soziale Infrastruktur ist in allen Teilen des Flächenlandes Niedersachsen zu gewährleisten und zu fördern.