Die Testverordnung im Zusammenhang mit der Nationalen Teststrategie sieht vor, dass nun auch Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste nach Schulung von qualifizierten Kräften und in Absprache mit den Gesundheitsämtern Antigen-Schnelltests nutzen sollen. Der Vorteil: Die Einrichtungen können nunmehr in eigener Initiative eine Testung anbieten, und ein Ergebnis liegt schneller vor als bei den bekannten PCR-Tests. Pflegeeinrichtungen und -dienste begrüßen das neue Verfahren. Sie sind nun in der Lage, zeitnah etwas mehr Sicherheit zu erhalten.
Achim Eng, Vorsitzender der niedersächsischen Caritasgemeinschaft der Altenhilfe, gibt jedoch zu bedenken: "Die Einrichtungen sind bereits in den letzten Monaten extrem gefordert worden und sind dies weiterhin. Die Umsetzung der Antigen-Schnelltests in den Einrichtungen ist eine wichtige und begrüßenswerte, aber auch eine weitere belastende Zusatzaufgabe. So umfasst die Testung unter anderem die Information, die Vorbereitung, die Durchführung, die Nachbereitung und die Dokumentation. Die Pflege übernimmt dadurch in dieser Pandemie-Zeit Aufgaben, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich gehören. Sie tut dies, da es die für uns alle schwierige Zeit erfordert. Dies darf aber nicht zu einem belastenden Dauerzustand führen, da sonst die Attraktivität des Pflegeberufes nachhaltig beschädigt wird und uns als Gesellschaft zukünftig noch mehr Pflegekräfte fehlen werden." Eng stellt zudem fest: "Für die Einrichtungen kommt dabei erschwerend hinzu, dass die Finanzierung für die Test-Durchführung derzeit nicht sichergestellt ist. Es werden zwar Kosten für die Anschaffung von Test-Kits bis zu sieben Euro erstattet, nicht jedoch der hohe personelle Aufwand für deren Durchführung und die dafür notwendige Schulungszeit."
Die Diözesancaritasverbände Osnabrück und Hildesheim sowie der Landes-Caritasverband für Oldenburg sehen es als zwingend erforderlich an, dass die Refinanzierung des zusätzlichen Personalaufwands vollständig sichergestellt wird.