"Familien gehören zusammen", begründen die Referenten für Migration und Integration Dietmar Fangmann (Landes-Caritasverband für Oldenburg), Celine Biesenkamp (Caritasverband für die Diözese Hildesheim) und Margret Pues(Caritasverband für die Diözese Osnabrück) die Forderung. Diese Auffassung entspreche dem Grundgesetz, das Ehe und Familie ausdrücklich unter besonderen Schutz stelle, so die Experten. Jedoch gebe es in Deutschland viele Familien, die getrennt leben müssten.
Dies liege insbesondere an der derzeitigen Regelung, wonach für einen Teil der legal in Deutschland lebenden Flüchtlinge der Familiennachzug gesetzlich ausgesetzt wurde. Dies betreffe meist syrische Flüchtlinge, die ihre Heimat aufgrund der Kriegssituation verlassen haben. Die Familien der Betroffenen befänden sich oft in einer unmittelbar lebensbedrohlichen Situation. Die Hoffnung dieser Familien stütze sich darauf, zusammen in Freiheit und Sicherheit leben zu können.
"Wir erleben in der Praxis sehr oft, dass Flüchtlinge aufgrund dieser Regelung ihre Lebensenergie verlieren. Sie können sich oft nicht auf ihre Integration konzentrieren oder brechen völlig zusammen", erleben die Caritas-Migrationsexperten. So sähen viele Flüchtlinge, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten haben, unter diesem Druck keinen anderen Ausweg, als sich unter Lebensgefahr illegal auf die Rückreise zu ihrer Familie zu machen. Sie kehrten in ein Land zurück, in dem Krieg herrscht, um ihre Ehepartner und Kinder nicht alleine zu lassen.
"Es handelt sich um ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn wir dieses Unrecht nicht beheben", so Fangmann, Biesenkamp und Pues. Die Grundrechte in Deutschland gelten nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern für alle sich hier aufhaltenden Personen. Das sei der Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so die drei Caritas-Referenten. Integration gelinge jedoch wesentlich besser, wenn Familien eine gemeinsame Zukunftsperspektive in Deutschland haben.
Die derzeit gültige Regelung, nach der der Familiennachzug für schutzberechtige Flüchtlinge ausgesetzt ist, endet im März 2018. Bundesinnenminister Thomas De Maizière hat kürzlich angekündigt, sich nach der Bundestagswahl für eine Verlängerung der Aussetzung einsetzen zu wollen.