In Niedersachsen erhalten über 125.000 Menschen Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung. Diese Hilfe wird durch die 62 Betreuungsvereine gesichert, die mit hauptamtlichen Mitarbeitenden Betreuungen übernehmen und zudem ehrenamtliche Betreuer gewinnen, qualifizieren und beraten. Diese staatliche Pflichtaufgabe wird seit Jahren nicht kostendeckend finanziert. Um auf ihre prekäre Lage aufmerksam zu machen, veranstalten die Betreuungsvereine am 5. Juni einen Aktionstag vor dem Schloss Herrenhausen in Hannover. Anlass ist die dort tagende Justizministerkonferenz, bei der auch über das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) beraten wird.
Die Caritas in Niedersachsen fordert eine gerechte und angemessene Vergütung für diese wichtige Arbeit. "Die Betreuungsvereine sind unverzichtbar für die Unterstützung und Betreuung von Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbst organisieren können. Der demografische Wandel sorgt für einen Anstieg der Betreuungsbedürftigen", erklärt Klaus Jacobs, Referent für rechtliche Betreuung beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. Er ergänzt: "Ohne eine schnelle und kostendeckende Neuregelung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes stehen viele Betreuungsvereine angesichts rasanter Preis- und Tarifsteigerungen vor der Insolvenz. Sollten die Vereine ihre Arbeit einstellen müssen, wären die kommunalen Betreuungsbehörden als Ausfallbürgen verpflichtet, diese Betreuungen selbst zu führen. Diese sind dazu fachlich, finanziell und personell nicht in der Lage."
Hintergrund
Rechtliche Betreuer helfen erwachsenen Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können. Das kann jedem passieren, zum Beispiel durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter. Dann bestimmt das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Diese Person hilft zum Beispiel bei Geldangelegenheiten, beim Umgang mit Ämtern und bei der Organisation von Pflege oder medizinischer Behandlung. Dabei ist es wichtig, dass die betroffenen Menschen so viel wie möglich selbst entscheiden können. Rechtliche Betreuung soll unterstützen und helfen, am Leben teilzunehmen.