Die zukünftige Förderung von Jugendwerkstätten in Niedersachsen befindet sich in einer entscheidenden Phase, in der es um die konkrete Gestaltung der Umsetzung geht. Der dazu eingerichtete Arbeitskreis wurde für beendet erklärt, eine Verbandsbeteiligung mit den Möglichkeiten Stellung zu nehmen und Änderungsvorschläge einzubringen, ist erst für das Jahresende 2021 avisiert.
Als Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit ist es uns für die benachteiligten Jugendlichen wichtig, in diesem Prozess für diesen Personenkreis möglichst optimale Förderchancen in der Jugendberufshilfe festzulegen. "Deshalb geht es um eine dementsprechende fachliche Ausgestaltung der Förderrichtlinie, die wir in einer guten Kooperation mit dem Land Niedersachsen als Experten gerne ab sofort aktiv unterstützen und begleiten möchten. Viele Detailfragen und fachliche Einzelheiten, z.B. zu den Hauptschulkursen sind u.E. am sinnvollsten während der Erarbeitung der Förderrichtlinie zu klären. Darüber hinaus schlagen wir dafür noch eine weitere Sitzung des AK zur zukünftigen Förderung von Jugendwerkstätten im 3. Quartal 2021 vor. " so David Janzen, der Vorsitzende der LAG JAW. Bezugnehmend auf die aktuelle Corona-Pandemie weisen wir auf die Notwendigkeit hin, in Niedersachsen durch das „Corona-Aufhol-Paket“ die Jugendsozialarbeit und insbesondere die Jugendberufshilfe finanziell konkret mit zu berücksichtigen. Denn die Einrichtungen vermuten ab dem Sommer 2021 eine verstärkte Nachfrage, so dass dadurch besondere Bedarfe entstehen. Eine ergänzende Sonderförderung in Niedersachsen für diese Jugendlichen ist u.E. sehr sinnvoll.