Das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Caritas in Niedersachsen stellen das Konzept des Landes zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde in Frage. "Die zentrale Steuerung des Landes setzt die falschen Signale. Die kommunalen Ausländerbehörden vor Ort mit ihren Mitarbeitenden sind viel näher an den betroffenen Menschen dran. Sie kennen die einzelnen persönlichen Schicksale und mögliche aktuelle Abschiebehindernisse", so Thomas Uhlen, Landessekretär der Caritas in Niedersachsen. Die Diakonie und die Caritas in Niedersachsen bezweifeln, ob mit der Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde das Ziel der Landesregierung erreicht wird, den Abschiebeprozess zu optimieren. "Wir sehen nicht, dass eine zentrale Behörde sach- und menschengerechter agieren kann, als eine ortsnahe. Der politische Druck mag dies zwar nahelegen, aber es wird aus unserer Sicht weder besser noch günstiger", sagt Hans- Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen.
"Wir brauchen eine Verwaltung, die das Aufenthaltsrecht anwendet. Zugleich ist Umsichtigkeit erforderlich, die jeweiligen vorhandenen Abschiebehindernisse vollständig zu erfassen", so Lenke. "Es gibt keine einfachen Lösungen im Umgang mit Ausreisepflichtigen. Daher bleibt es unerlässlich, die Ausländerbehörden vor Ort zu stärken, die nahe am Geschehen sind."
Das niedersächsische Innenministerium veranschlagte im Haushaltsplan für 2019 zusätzliche Personalressourcen und nicht unerhebliche finanzielle Mittel zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde, die mit der Durchsetzung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber beauftragt werden soll. Nun wurde Anfang Mai bekannt, dass trotz der vorangegangenen massiven öffentlichen Kritik an einer zentralen Verwaltung in Osnabrück das Thema nicht vom Tisch ist. Als neuer Standort ist Hannover-Langenhagen, in unmittelbarer Nachbarschaft zur nahegelegenen Abschiebehaftanstalt Langenhagen, im Gespräch. Dabei ist Gruppe der ausreisepflichtigen Geflüchteten sehr heterogen. Die Gründe, eine Abschiebung nicht durchsetzen zu können, sind vielschichtig. Viele Geflüchtete kommen ihren Mitwirkungspflichten zur Passbeschaffung nach, dennoch verweigern viele Regime die Erteilung von Pässen oder nehmen die Geflüchteten nicht wieder zurück. In bestimmte Länder wie z.B. Somalia und Eritrea kann derzeit aufgrund der politischen Situation nicht abgeschoben werden, auch wenn einzelne Geflüchtete, aus welchen Gründen auch immer, im Asylverfahren keine Anerkennung erhalten haben.